Als Deutscher oder anderer EU-Bürger brauchen Sie kein Visum, um auf den Kanaren zu überwintern oder dorthin zu ziehen: Bleiben Sie länger als drei Monate, lassen Sie sich lediglich im Register für EU-Bürger eintragen. Das spanische Visum ohne Erwerbstätigkeit (NLV) betrifft Nicht-EU-Bürger, etwa einen Partner aus Großbritannien oder den USA. Diese brauchen 2026 als Einzelperson rund 2.400 € im Monat (28.800 € im Jahr), plus etwa 600 € monatlich je Angehörigen, sowie eine private Krankenversicherung.

Die wichtigsten Voraussetzungen (für Nicht-EU-Bürger)
- Passives Einkommen oder Ersparnisse von mindestens 400 % des IPREM (2026: 28.800 € pro Jahr für eine Person).
- Zusätzlich 100 % des IPREM (7.200 € pro Jahr) für jedes Familienmitglied.
- Umfassende private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers, ohne Zuzahlungen.
- Ein Führungszeugnis ohne Einträge.
- Ein ärztliches Attest.
- Keine Arbeit in Spanien oder im Ausland, auch nicht remote.
Und für einen Winter?
Das NLV ist ein Aufenthaltsvisum für Menschen, die nach Spanien ziehen. Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, wird in der Regel steuerlich ansässig und mit dem Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig. Das gilt auch für EU-Bürger ohne Visum – behalten Sie die Tage im Blick.
Für wen es passt
- Nicht-EU-Rentner, die die Kanaren zu ihrem Hauptwohnsitz machen wollen.
- Menschen mit Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.
So beantragt man es
- Antrag beim spanischen Konsulat für den eigenen Wohnort.
- Formulare, Einkommensnachweis, Versicherung und Bescheinigungen einreichen (ggf. mit beglaubigter Übersetzung).
- Nach der Bewilligung einreisen und fristgerecht die Aufenthaltskarte (TIE) beantragen.
Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum
Das nicht lukrative Visum (visado de residencia no lucrativa) richtet sich an Rentner aus Drittstaaten wie Großbritannien oder den USA. Als deutsche, österreichische oder andere EU-Bürger sowie als Schweizer dürfen Sie so lange in Spanien bleiben, wie Sie möchten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich jedoch im Zentralregister für EU-Bürger anmelden und erhält das grüne Certificado de Registro mit NIE.
Unterlagen für die EU-Anmeldung
Je nach Polizeidienststelle oder Ausländeramt werden meist verlangt:
- Antragsformular EX-18, ausgefüllt und unterschrieben.
- Personalausweis oder Reisepass mit Kopie.
- Nachweis ausreichender Mittel, etwa Rentenbescheid und Kontoauszüge.
- Nachweis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes: Formular S1 oder spanische Privatpolice ohne Zuzahlungen und Wartezeiten.
- Zahlungsbeleg der Gebühr (Modelo 790, código 012).
- Oft eine Meldebescheinigung der Gemeinde (padrón).
Deutsche Dokumente müssen teils übersetzt werden; fragen Sie vorab, was die Behörde akzeptiert.
Zeitplan: was Sie erwartet
- Unterlagen vorbereiten: einige Wochen, vor allem für S1 oder die Versicherungsbescheinigung.
- Termin (cita previa): auf den Kanaren knapp, buchen Sie früh online.
- Ausstellung: das Zertifikat wird meist direkt beim Termin ausgehändigt.
- Gültigkeit: unbefristet; nach fünf Jahren können Sie den Daueraufenthalt beantragen.
Leben auf den Kanaren als registrierter EU-Bürger
Mit dem Zertifikat können Sie ein Residentenkonto eröffnen, Residentenrabatte wie 75 % auf Inlandsflüge und Fähren nutzen und öffentliche Dienste leichter erreichen. Anders als Visa-Inhaber dürfen Sie auch arbeiten. Viele Rentner pendeln zwischen Sommer in Deutschland und Winter auf den Inseln.
Steuern
Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, ist normalerweise spanischer Steuerresident und gibt eine Einkommensteuererklärung (IRPF) über das Welteinkommen ab; dazu kann das Modelo 720 für Auslandsvermögen kommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wo welche Rente besteuert wird. Lassen Sie sich vorher beraten. Lesen Sie Steuerlicher Wohnsitz in Spanien: Wann macht ein langer Aufenthalt Sie steuerpflichtig?.
Für Partner aus Drittstaaten
Ist Ihr Ehepartner etwa Brite oder Amerikaner, braucht er kein nicht lukratives Visum: Als Familienangehöriger eines EU-Bürgers kann er eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige beantragen. Lesen Sie Länger als 90 Tage auf den Kanaren: So geht es legal.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Wintergast anmelden?
Nur wenn Sie länger als drei Monate am Stück bleiben.
Muss ich dafür eine Wohnung kaufen?
Nein. Eine Mietadresse in Spanien reicht.
Verliere ich meine deutsche Krankenversicherung?
Nicht durch die Anmeldung allein; entscheidend ist, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse.
Hinweis
Die Zahlen beruhen auf dem IPREM 2026. Die Anforderungen prüft jedes Konsulat selbst, und sie können sich ändern. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Offizielle Quellen
Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Buchung oder Antragstellung den aktuellen Stand bei der offiziellen Quelle: