Digital-Nomad-Visum für die Kanaren: wer es braucht und wer nicht

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Als Deutscher oder anderer EU-Bürger brauchen Sie kein Visum, um von den Kanaren aus remote zu arbeiten: Ab drei Monaten Aufenthalt lassen Sie sich lediglich im Register für EU-Bürger eintragen. Klären Sie aber Steuern und Sozialversicherung mit Ihrem Arbeitgeber. Spaniens Digital-Nomad-Visum richtet sich an Remote Worker von außerhalb der EU. 2026 muss ein Einzelantragsteller ein Bruttoeinkommen von rund 2.849 € im Monat nachweisen – 200 % des spanischen Mindestlohns –, überwiegend von Kunden oder Arbeitgebern außerhalb Spaniens.

Arbeiten mit dem Laptop am Strand
Foto: AbhiSuryawanshi, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die wichtigsten Voraussetzungen (für Nicht-EU-Bürger)

  • Remote-Arbeit für ein Unternehmen außerhalb Spaniens oder freiberufliche Tätigkeit, bei der höchstens 20 % der Einnahmen von spanischen Kunden stammen.
  • Einkommen von mindestens 200 % des Mindestlohns (2026 rund 2.849 € im Monat).
  • Zusätzliches Einkommen für Familienangehörige.
  • Ein Hochschulabschluss oder mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Ein Arbeitsverhältnis oder Kundenverträge mit Mindestlaufzeit.
  • Krankenversicherung und ein Führungszeugnis ohne Einträge.

Antrag aus dem Ausland oder in Spanien

WegErgebnis
Konsulat im HeimatlandVisum, danach Aufenthaltskarte in Spanien
Aus Spanien heraus bei legalem AufenthaltAufenthaltserlaubnis für einen längeren ersten Zeitraum

Steuern

Wer mehr als 183 Tage in Spanien verbringt, wird in der Regel in Spanien steuerlich ansässig – mit oder ohne Visum. Manche Angestellte können die Sonderregelung für Zuzügler (Beckham-Gesetz) beantragen, viele Freiberufler nicht. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

Warum die Kanaren so beliebt sind

Las Palmas und der Süden Teneriffas haben große Remote-Work-Communitys, Coworking-Spaces und liegen nur eine Stunde hinter der deutschen Zeit. Siehe unsere Ratgeber für Remote Work.

Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum

Das Digital-Nomad-Visum richtet sich an Personen von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Als deutsche oder österreichische Staatsangehörige dürfen Sie ohne Visum auf den Kanaren leben und remote arbeiten. Bleiben Sie länger als drei Monate, melden Sie sich im Zentralregister für EU-Bürger an. Trotzdem gibt es einiges zu klären.

Sozialversicherung: die A1-Bescheinigung

Arbeiten Sie als Angestellter eines deutschen Unternehmens vorübergehend von den Kanaren aus, sollten Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Sie belegt, dass Sie in Deutschland sozialversichert bleiben. Zuständig ist meist Ihre Krankenkasse; Selbstständige wenden sich an die Deutsche Rentenversicherung. Für reine Telearbeit gibt es seit 2023 ein EU-Rahmenabkommen, das unter bestimmten Bedingungen längere Remote-Arbeit erlaubt.

Arbeitsrecht und Arbeitgeber

Klären Sie schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber, ob Arbeit aus dem Ausland erlaubt ist. Viele Firmen begrenzen das auf einige Wochen pro Jahr, weil sonst steuerliche Betriebsstätten oder Meldepflichten entstehen können.

Steuern

Wer weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist und in Deutschland wohnt, bleibt in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Wer länger bleibt, kann spanischer Steuerresident werden; dann regelt das Doppelbesteuerungsabkommen die Aufteilung. Zugezogene Arbeitnehmer können unter Umständen das spanische Sonderregime für Impatriierte nutzen.

Selbstständige und Freiberufler

Wenn Sie Ihre Tätigkeit nach Spanien verlagern, müssen Sie sich dort meist als autónomo anmelden, mit Sozialversicherungsbeiträgen in Spanien. Rechnungen aus den Kanaren unterliegen der IGIC statt der Mehrwertsteuer. Ein Steuerberater, der beide Systeme kennt, spart viel Ärger.

Leben auf den Kanaren als Remote-Arbeitender

Las Palmas, La Laguna, El Médano und Corralejo sind beliebte Basen mit Coworking und Community. Die kanarische Zeit liegt eine Stunde hinter Deutschland, ideal für entspannte Morgen und Meetings ab 10 Uhr Ortszeit.

Wenn Ihr Partner Nicht-EU-Bürger ist

Ist Ihr Partner etwa Brite oder Amerikaner, braucht er kein Digital-Nomad-Visum: Als Familienangehöriger eines EU-Bürgers kann er eine Aufenthaltskarte beantragen und ebenfalls arbeiten.

Häufige Fragen

Brauche ich als Deutscher ein Visum, um auf den Kanaren remote zu arbeiten?

Nein. Nach drei Monaten ist aber die EU-Anmeldung nötig.

Bin ich auf den Kanaren krankenversichert?

Mit A1 und EHIC bleiben Sie über Ihre deutsche Kasse versichert; für längere Aufenthalte prüfen Sie die Details mit ihr.

Muss ich in Spanien Steuern zahlen?

Erst wenn Sie dort steuerlich ansässig werden, meist ab 183 Tagen im Jahr.

Hinweis

Die Einkommensgrenze ändert sich jährlich mit dem Mindestlohn. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung; wenden Sie sich an ein spanisches Konsulat oder einen Anwalt für Ausländerrecht.